Das
Lied der Deutschen
Deutschland,
Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zum Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt -
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!
Deutsche
Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang -
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!
Einigkeit
und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand -
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland.
Das "Lied
der Deutschen" wurde von August
Heinrich Hoffmann von Fallersleben auf der Insel
Helgoland am 26. August 1841 geschrieben. Der "Deutsche
Bund" bestand zu dieser Zeit aus 39 souveränen
Staaten von unterschiedlicher Größe und politischer
Bedeutung. Diese politische Landschaft war das Motiv für
Hoffmann von Fallersleben, durch die Strophen des "Deutschlandliedes"
die Sehnsucht seiner Landsleute nach politischer Einheit
in Freiheit auszudrücken.
In
der zweiten Strophe griff Hoffmann von Fallersleben
Motive aus einem Lied des mittelalterlichen Dichters und
Sängers Walther von der Vogelweide auf. In der dritten
Strophe wurde schließlich die Forderung nach bürgerlichen
Rechten, Freiheit und Gleichheit für jeden Deutschen in
einem geeinigten Deutschland erhoben.
Als
sich 1949 die Bundesrepublik Deutschland konstituierte,
wurde im Grundgesetz eine Nationalhymne nicht erwähnt.
Das Erscheinen der Bundesrepublik auf internationaler
Ebene (bei den Olympischen Spielen 1952), löste eine
Hymnendiskussion aus. Im Gegensatz zu Bundeskanzler
Konrad Adenauer, der das Deutschlandlied (3. Strophe)
beibehalten wollte, beabsichtigte Bundespräsident
Theodor Heuss, eine neue Nationalhymne einzuführen. Dies
stiess aber auf eine geschlossene Abwehrfront. 1952 bestätigte
Heuss das Deutschlandlied als Nationalhymne.
Durch
den Beitritt der DDR zum Geltungbereich des Grundgesetzes
am 3. Oktober 1990 wurde Deutschland in Gestalt des
Zusammenschlusses von Bundesrepublik Deutschland,
Deutscher Demokratischer Republik und Berlin
wiedervereinigt. Im "Vertrag über die abschließende
Regelung in bezug auf Deutschland" vom 14. September
1990 war dabei völkerrechtlich verbindlich und endgültig
festgelegt worden, daß "das vereinte Deutschland
... keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten ...
erheben" wird. Wohl auch, um angesichts dieser
Rechtslage etwaigen Mißverständnisses den Boden zu
entziehen und um zugleich zu dokumentieren, daß der
Anspruch auf "Einigkeit und Recht und Freiheit für
das deutsche Vaterland" nunmehr verwirklicht
ist, legten Bundespräsident von Weizsäcker und
Bundeskanzler Kohl in einem Briefwechsel vom August 1991
fest, daß "die dritte Strophe des Liedes der
Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie
von Joseph Haydn ... die Nationalhymne für das deutsche
Volk" ist, zumal sie "die Werte verbindlich zum
Ausdruck (bringt), denen wir uns als Deutsche, als Europäer
und als Teil der Völkergemeinschaft verpflichtet fühlen."
(Schreiben vom Bundespräsidenten von Weizsäcker an
Bundeskanzler Kohl vom 19. August 1991)
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